Roland Segner
Stand: 01.10.2025
Anschrift:
Roland Segner
Mösendorf 60, 4870 Vöcklamarkt
rolandsegner.com
segner.roland1@gmail.com
Tel. +43(0)676/6646449
Präambel
Roland Segner bietet botanische Führungen, Kräuterwanderungen, Kräuterkurse, volksheilkundige Heilpflanzenkurse, Vorträge und Seminare sowie geführte Wanderungen an.
Thema dieser Vortrags- und Führungstätigkeiten ist das Erkennen der Pflanzen sowie die volksheilkundigen und die historische Verwendung als Nahrungs- oder Gewürzpflanzen. Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass pharmazeutische oder therapeutische Anwendungen und Inhaltsstoffe nicht Teil dieser Kurse bzw. Veranstaltungen sind, sondern ausschließlich die Erkennung und historische Verwendung der Pflanzen.
Im weiteren Verlauf werden die Vortragenden (insbesondere Roland Segner) der Einfachheit halber als „die Vortragende“ bezeichnet. Teilnehmer der oben genannten Veranstaltungen werden unabhängig vom Geschlecht als „der Teilnehmer“ bezeichnet.
Die oben genannten Veranstaltungen und alle sonst vergleichbaren Tätigkeiten der Vortragenden werden im weiteren Verlauf nur noch als „Veranstaltungen“ bezeichnet. Unter „Exkursionen“ werden besonders ein- oder mehrtägige Veranstaltungen im Wald-, Wiesen- oder Alm-Gelände (also in der Natur, im Freien) verstanden. Unter „Workshops“ und „Vorträge“ werden Veranstaltungen, die unter 3 Stunden oder bis zu 3 Stunden dauern, bezeichnet.
§1. Hinweise und Pflichten des Teilnehmers:
(1) Die vorgetragenen Inhalte umfassen ausschließlich die der Vortragenden bekannte historische und volksheilkundige Verwendung von Pflanzen. Die Vortragende rät ausdrücklich davon ab, Pflanzen, ohne eine fachkundige Beratung eines Arztes, arzneilich zu verwenden oder in irgendeiner anderen Form anzuwenden.
(2) Die Verwendung von Pflanzen als Nahrungs- und Gewürzpflanze ist ebenfalls als historische Verwendung bzw. Volks-Verwendung zu sehen und mit besonderer Vorsicht zu betrachten. Viele giftige oder schädigende Inhaltsstoffe waren damals noch nicht bekannt und können eine solche Verwendung problematisch machen. Sofern diese der Vortragenden bekannt sind, wird sie darauf hinweisen.
(3) Die innerliche oder äußerliche Verwendung von Pflanzen ist mit besonderer Vorsicht zu sehen. Eine Rücksprache mit einem fachkundigen Arzt wird ausdrücklich empfohlen und vor Selbstversuchen ausdrücklich abgeraten. Der Teilnehmer sollte immer mögliche allergische Reaktionen, Nebenwirkungen oder auch Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten vor Augen haben.
Auch muss dem Teilnehmer bewusst sein, dass Pflanzen z.T. auch potente (pharmazeutische) Wirkstoffe enthalten können. Der Teilnehmer muss sich auch der hygienischen Problematik (z.B: Straßenschmutz, Hundekot, Düngung, Parasitenbefall oder sonstige Kontamination) bewusst sein, diese ist mit dem freien Auge oft nicht erkennbar. Auch darf sich der Teilnehmer nicht darauf verlassen, dass die Plätze, an denen die Führungen/Vorträge stattfinden, risikofrei sind. Die Vortragende wählt die Plätze ausschließlich nach botanischen Aspekten (z.B. der Arten-Vielfalt) aus. Auch mitgebrachte Pflanzen der Vortragenden dienen nur der botanischen Präsentation.
(4) Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich mit entsprechender Ausrüstung bei den Vorträgen zu erscheinen. Festes, knöchelhohes Schuhwerk sowie warme, regenfeste und wetterfeste „Outdoor“- Kleidung wird vorausgesetzt sowie Wechselbekleidung, Sonnenschutz, Sonnenbrille, Sonnencreme, Mütze und Handschuhe. Bei gesundheitlichen Gebrechen sind diese bitte unbedingt vor Vortragsbeginn schriftlich bekannt zu geben. Bei Allergien (z.B. Bienenallergie) und anderen persönlichen Leiden sind entsprechende (Notfall)-Medikamente vom Teilnehmer selbst mitzunehmen und vor Vortragsbeginn schriftlich darauf hinzuweisen. Die Verpflegung ist ebenfalls vom Teilnehmer selbst mitzunehmen. Den Anweisungen der Vortragenden ist Folge zu leisten.
(5) Es wird darauf hingewiesen, dass der Teilnehmer die nötige Fitness und die nötigen gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen muss, um eine mehrstündige (bei entsprechenden Tagesseminaren auch den ganzen Tag) Exkursion im Wald-, Alm- oder Wiesen-Gelände zu absolvieren. Bei Unsicherheiten sollte der Teilnehmer die Vortragende vorher immer schriftlich kontaktieren. Die Exkursionen sind in der Regel nicht behindertengerecht. Exkursionen finden auch in Zecken-Gebieten statt. Bei den Exkursionen und Veranstaltungen ist den Anweisungen der Vortragenden unbedingt Folge zu leisten.
(6) Eltern haften für ihre Kinder. Die angebotenen Veranstaltungen richten sich ausnahmslos an mündige Erwachsene. Die Mitnahme von Kindern muss 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn von der Veranstalterin genehmigt werden. Die Mitnahme von Hunden ist grundsätzlich nicht gestattet.
(7) Unangemeldeten Personen ist, vorbehaltlich anderer Vereinbarungen mit dem Veranstalter, die Teilnahme an der Veranstaltung untersagt.
(8) Aufzeichnungen in Form von Video- oder Ton-Aufnahmen sind ohne schriftliche Erlaubniserteilung der Vortragenden nicht gestattet.
(9) Teilnehmer dürfen überlassene Unterlagen, Medien oder Datenträger ohne ausdrückliche Genehmigung der Vortragenden weder vervielfältigen noch Dritten überlassen.
(10.) Es wird keine Haftung für die Garderobe und andere mitgebrachte Dinge der Kursteilnehmer übernommen.
(11.) Bei Beschädigung eines Einrichtungsgegenstandes, Küchengerätes, Kursmaterials ist der Kursteilnehmer verpflichtet, dies seiner Versicherung zu melden und zu ersetzen.
(12) Es wird keine Haftung für Schäden, egal welcher Art, die beim Einparken übernommen.
(13.) Das Abpflücken von Pflanzen und ernten von Samen aus den Kräutergärten, ist nur nach vorheriger Absprache mit der Vortragenden gestattet.
§2. Anwendungsbereich und Gültigkeit
(1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen/Kurse der Vortragenden.
(2) Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Anmeldung bzw. der Teilnahme an einer Veranstaltung gültige Fassung.
(3) Die AGB werden auf der aktuellen Homepage des Veranstalters veröffentlicht.
(4) Die AGB treten mit 01.10.2025 in Kraft.
§3. Datenschutz
Der Teilnehmer stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, Fax, E-Mail und Webadresse, zum Zwecke der Erfüllung des Kursangebots und der Betreuung des Teilnehmers sowie für eigene Werbezwecke ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Teilnehmer ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken von Roland Segner (Newsletter, Benachrichtigung über neue Veranstaltungen/Kurse) bis auf Widerruf zugesendet werden. Die Zustimmung bzw. die E-Mail- Zustellung kann jederzeit schriftlich und kostenlos mittels E-Mail oder Brief an die oben genannte Postadresse widerrufen werden. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass eine gemeinsame WhatsApp Gruppe zur Kursbegleitung erstellt wird, dass Fotografien, die während Veranstaltungen des Kurses und der Prüfung gemacht wurden, für Werbezwecke wie Facebook, Instagram und auf der Homepage des Veranstalters verwendet werden. Roland Segner übernimmt keine Haftung für Aussagen von Dritten, die auf dem Blog www.rolandsegner.com posten oder in das Gästebuch schreiben, egal zu welchem Thema. Diese Personen sind selbstverantwortlich und werden gesetzmäßig be-/verhandelt. Das Copyright auf das Logo sowie auf sämtlichen Fotos liegt bei Roland Segner. Sämtliche persönliche Daten werden unter Beachtung der geltenden nationalen und europäischen Datenschutzvorschriften genutzt und werden weder verkauft noch vermietet oder Dritten verfügbar gemacht. Bei Kooperationen mit anderen Referenten oder Organisationen (z.B. mit der FNL-Kräuterakademie; der Kooperationspartner muss in der Ausschreibung ersichtlich sein oder vorher bekannt gegeben werden) behält sich der Veranstalter vor, die Anmeldedaten an den Kooperationspartner weiterzuleiten.
§ 4 Anmeldung
Eine verbindliche, schriftliche Anmeldung ist bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn bzw. bis zum angegebenen Anmeldeschluss erforderlich. Über etwaige Einschränkungen, körperliche Beschwerden oder eine psychologische Vorgeschichte ist die Veranstaltungsleitung in jedem Fall vor der Buchung in Kenntnis zu setzen. Unterbleibt dies, ist der Veranstalter berechtigt, die Teilnahme auch während einer Veranstaltung zu beenden. Anmeldeschluss für Kräuterkurse im Rahmen der FNL-Kräuterakademie ist 30 Tage vor dem ersten Kurstag. Jeder Teilnehmer bestätigt mit der Anmeldung, dass er geistig und körperlich in der Lage ist, eigenverantwortlich an der Veranstaltung teilzunehmen und den Anforderungen gemäß Veranstaltungsbeschreibung entsprechend ausgerüstet ist. Die Veranstaltungsleitung kann vor oder auch noch während der Veranstaltung Teilnehmer, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, unmittelbar ausschließen. Eine Erstattung von bereits geleisteten Teilnahmegebühren erfolgt in diesen Fällen nicht.
§4. Kurskosten und Storno
(1) Die Ausbildungskosten belaufen sich ab dem Jahr 2025 auf EUR 1.790,00 und beinhalten 200 Unterrichtseinheiten à 50 Minuten. Einmalig wird für das verarbeitete Material im Unterricht ein Unkostenbeitrag verrechnet. Dieser wird am ersten Kurstag bekannt gegeben.
(2) Mit der Anmeldung zum „Volksheilkundlichen Kräuterkurs nach Ignaz Schlifni“ der FNL-Kräuterakademie der „Freunde naturgemäßer Lebensweise“ ist der Kursplatz fixiert und eine Einmalzahlung (Anmeldegebühr, Kursunterlagen) für den Verein fällig. (Höhe der Zahlung lt. aktuellen Vereinsbestimmungen)
§5. Zahlungsmodalität des Veranstalters:
Als Einmalzahlung: Frist 30 Tage vor Kursbeginn EUR 1.790,00 einlangend.
Wenn mit dem Veranstalter eine Ratenzahlung vereinbart wurde, wird diese wie folgt angeboten:
in drei Raten fällig: Frist 30 Tage vor
Kursbeginn des 1. Kursjahres EUR 790,00 einlangend
Frist 15.11. des 1. Kursjahres EUR 500,00 einlangend
Frist 15.03. des 2. Kursjahres EUR 500,00 einlangend
Empfänger: Roland Segner, Mösendorf 60,4870 Vöcklamarkt
IBAN: AT02 4501 0451 0393 6964
BIC: VBOEATWWSAL
Betreff: FNL-Zertifikatslehrgang
Zahlungen aus dem Ausland (wie dem benachbarten Deutschland) müssen „Spesenfrei für den Empfänger“ überwiesen werden. Die Veranstalterin behält sich vor, etwaige Bankgebühren dem Teilnehmer zu verrechnen.
§6 Stornierung und Nichterscheinen
(1) Eine Stornierung hat ausnahmslos schriftlich zu erfolgen.
(1a) Eine Stornierung des Kräuterkurses im Rahmen der FNL-Kräuterakademie ist bis 30 Tage vor Kursstart kostenlos möglich. Bei einer Stornierung bis 29 Tage vor Kursstart wird die erste Anzahlung als Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt, bei einer Stornierung ab 15 Tage vor Kursstart werden 50% der gesamten Kursgebühr als Bearbeitungsgebühr verrechnet. Erfolgt eine Abmeldung am oder nach dem ersten Kurstag, Nichterscheinen, Abbruch oder bei einseitiger Beendigung durch die teilnehmende Person, ist die gesamte Kursgebühr entsprechend den Zahlungsbedingungen zu entrichten. Wenn eine Ersatzperson erbracht wird, kann ohne Mehraufwand umgebucht werden. Bei Nichterscheinen oder Abbruch der Veranstaltung durch den Teilnehmer wird die gesamte Kursgebühr eingefordert. Der Veranstalter behält sich vor, bei Nicht- Erfüllung der Zahlung rechtliche Schritte einzuleiten. Bei Absage einer Veranstaltung durch den Veranstalter werden bereits bezahlte Beträge zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
(1b) Sofern in der Ausschreibung nicht anders festgehalten wurde, umfassen die Kurs-/Veranstaltungs-Gebühren keine Eintritte, Materialkosten, Unterlagen, Verpflegungen, Übernachtungskosten, Strafen oder Reise-/Transportkosten.
(2) Eine Anmeldung ist nur durch das von dem Veranstalter ausgegebene Anmelde-Formular oder der entsprechenden ausgeschriebenen Anmeldungs-Modalität möglich. Erst durch die geleistete Zahlung der Anzahlung an die Kräuterakademie FNL – (i.d.R. Bank-Überweisung) innerhalb der Frist erhält die Anmeldung ihre Gültigkeit, sofern der Veranstalter dem Anmeldungswerber die Anmeldung nicht aus bestimmten Gründen, insbesondere solchen, die in der Person des Anmeldungswerbers liegen, versagt. Tritt dieser Fall ein, wird der bereits geleistete Betrag umgehend und vollständig an den Anmeldungswerber refundiert. Erfolgt die Anzahlung nicht innerhalb der in der Ausschreibung angegebenen Frist oder spätestens innerhalb von 29 Tagen, so liegt keine rechtsgültige Anmeldung vor und der Veranstalter kann den Teilnahmeplatz an andere Personen vergeben.
(3) Sollte es aufgrund technischer Probleme bei der Anmeldung zu einer Überbuchung kommen, so ist das Datum der Überweisung der Anzahlung maßgeblich. Personen, denen mangels verfügbarem Kursplatz die Anmeldung versagt werden muss, eine Anzahlung jedoch bereits leisteten, wird diese Anzahlung umgehend und vollständig refundiert.
(4) Es wird grundsätzlich nur eine Bezahlung per Banküberweisung oder Barzahlung erlaubt, andere Bezahlarten (z.B. Kreditkarte, Scheck, EC-Karte u.a.) sind ausgeschlossen.
(5) Der Veranstalter behält sich organisatorisch bedingte Änderungen aus zwingenden Gründen vor. Bei Absage von angekündigten Seminaren/Terminen ohne entsprechenden Ersatz (Termin) werden allenfalls vorab entrichtete Teilnahmegebühren umgehend und vollständig refundiert. Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche aus Schadenersatz, werden – soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde – ausgeschlossen.
(6) Der Veranstalter behält sich vor, in Fällen von vorsätzlichem und grobem Fehlverhalten eines Teilnehmers diesen nach vorheriger Ermahnung der Veranstaltung bzw. des Kurses zu verweisen. Eine Rückzahlung des bereits geleisteten Entgelts ist diesfalls ausgeschlossen.
(7) Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Kursunterlagen oder sonstiger Publikationen und haftet nicht für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der von dem/der jeweiligen Referenten/in geäußerten Ansichten, Standpunkten, Rechtsmeinungen etc.
(8) Den Teilnehmenden überlassene Unterlagen oder Datenträger dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung des Veranstalters weder vervielfältigt noch Dritten überlassen werden.
(9) Es ist den Teilnehmern ausdrücklich untersagt, geschützte oder seltene Pflanzen oder Pflanzen in geschützten Landschaftsbereichen zu pflücken oder zu beschädigen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dem jeweilig im Lande gültigen Naturschutzgesetz selbstverständlich Folge zu leisten ist. Unser großes Anliegen ist es, die Natur- und Pflanzenwelt zu bewahren und zu erhalten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Pflanzen während der Veranstaltung gesammelt werden dürfen.
(10) Die Kurskosten für die angebotenen Programme beziehen sich ausschließlich auf das jeweils gebuchte Produkt. Der Teilnehmer erwirbt keine Rechte, Fehlstunden in anderen Kursen aufzuholen. Für eine Teilnahme zur Prüfung des Kräuterexpertenlehrganges nach Ignaz Schlifni ist eine Teilnahme von 75% vorausgesetzt. Der Teilnehmer verpflichtet sich seine Fehlstunden im Blick zu haben.
(11) Aus der Teilnahme an Veranstaltungen lässt sich keine Befugnis zur Ausübung der Heilkunde ableiten. Hierzu sind nur Ärzte (A, CH, FL, D, I) und Heilpraktiker (D, CH, FL) befugt. Die vorgestellten Rezepturen und Anwendungen sind beispielhaft und individuell abzuwägen.
(12) Aus der Teilnahme an dem Kräuterlehrgang nach der FNL-Kräuterakademie lässt sich keine Befugnis zur Ausübung als Wanderführer ableiten.
(13) Mit einer Anmeldung zum Kräuterxpertenlehrganges nach Ignaz Schlifni werden diese AGB`s bestätigt und diese werden in vollem Umfang zur Kenntnisgenommen.
§6. Abweichende Regelungen
Von diesen AGB abweichende Regelungen sind zulässig, sofern sie schriftlich vereinbart wurden.
§7. Anzuwendendes Recht
Auf Verträge und außervertragliche Ansprüche ist österreichisches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts anzuwenden.
§8. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Vöcklabruck, Österreich.
§9. Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch.